Rechtsanwalt Meinhard Starostik ist Bevollmächtiger von mehr als 34.000 Klägern gegen die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Er drängt auf eine erneute Prüfung der Vereinbarkeit der verdachtlosen, umfassenden Protokollierung der Verkehrsdaten elektronischer Kommunikation mit dem europäischen Recht. Der Fokus der erneuten Forderung liegt diesmal auf der Prüfung auf Menschen- und Grundrechtsverletzungen.
Seine Argumentation, dass die Vorratsdatenspeicherung das europäische Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre verletzt, belegt er mit dem im Dezember vom EuGH erlassenen Urteil, dass die "flächendeckende und unterschiedslose Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile" Verdächtiger als "unverhältnismäßigen Eingriff" bezeichnet. Starostik vertritt die Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung sowohl quantitativ, als auch qualitativ wesentlich eingriffsintensiver ist und so auf Grund obigen Urteils ebenfalls einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstellt.
Im Anhang befindet sich der komplette Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe vom 23. Feburar 2009.